Marianne

Zwergen-Expertin


Was du nicht vergessen darfst: Die 5 wichtigsten bürokratischen Hürden für werdende Eltern


Mit der Geburt, dem Ereignis auf das man so viele Wochen hin gefiebert hat, prasseln jede Menge neue Aufgaben auf dich als Elternteil ein. Neben den vielen Sachen, rund um das neue Familienmitglied, auf die wir uns als Eltern im Geburtsvorbereitungskurs, in Büchern und in Gesprächen mit Freunden, vorbereitet haben, waren da noch eine Menge Dinge die weder mit Spaß verbunden noch sonderlich selbsterklärend waren: Behördengänge, Anträge und Anmeldungen, die es zu erledigen galt.

Diese Herausforderungen sollten dich nicht unvorbereitet treffen. Deswegen möchte ich dir die fünf wichtigsten Formalitäten, die nach der Geburt erledigt werden müssen, nennen und hilfreiche Tipps dazu geben. Ich hoffe das erspart dir einiges an Recherchezeit und bewahrt dich davor etwas wichtiges zu vergessen.

1) Der kleine Mensch ist gerade auf der Welt und schon solltest du ihn anmelden und die Geburtsurkunde beantragen. Das ganze muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim zuständigen Standesamt erfolgen. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich (Ort) das Kind geboren wurde, stellt nicht nur die Urkunde aus, sondern auch die benötigten Durchschriften für die Anträge auf Kinder- und Elterngeld sowie auf Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt. Hier wird langsam auch dem Unwissenden klar, was da noch auf ihn zukommt. Zur Anmeldung benötigst du die Geburtsbescheinigung der Klinik oder bei Hausgeburten die der Hebamme, die Geburtsurkunde der Mutter bzw. der Eltern und bei verheirateten Paaren die Heiratsurkunde (Achtung: Teilweise werden trotz Eheschließung die Geburtsurkunden der Eltern und Geschwister verlangt), die Personalausweise von Mutter und Vater. Bei unverheirateten Eltern muss der Vater außerdem zur Anmeldung eine Vollmacht der Mutter mitbringen und die Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Andernfalls wird der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen. Zu Stressreduktion bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits in der Schwangerschaft zu erledigen. Oft übermitteln auch die Geburtskliniken die Daten direkt an das Standesamt. Zu diesem Zweck benötigen die Kliniken dann die Kopien der Unterlagen.

2) Auch wenn es noch bis zu vier Jahre nach der Geburt rückwirkend beantragt werden könnte, zögern die meisten Eltern nicht lange: das Kindergeld. Zur Beantragung des Kindergeldes das Antragsformular und die Geburtsbescheinigung oder –urkunde mit dem Verwendungszweck „Kindergeld“ und der Steuer-ID-Nummer des Kindes bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abgeben.

3) Im Vergleich dazu eilt die Beantragung des Elterngeldes etwas: Innerhalb von drei Monaten muss bei der zuständigen Elterngeldstelle der Antrag gestellt werden, da rückwirkend nur maximal für die letzten drei Monate vor Beginn des Antragsmonats gezahlt wird. Eine Beantragung vor der Geburt ist nicht möglich, da auch hier die Geburtsurkunde benötigt wird.

·4) Auch der Arbeitgeber will informiert sein: Einerseits sollte möglichst zeitnah nach der Geburt mit einer Kopie der Geburtsurkunde eine schriftliche Benachrichtigung über den Geburtstermin erfolgen, damit der Arbeitgeber die Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnen kann. Wichtig ist das zum Beispiel für die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum. Andererseits kann bei dieser Gelegenheit auch die Elternzeit schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit für den Zeitraum bis zum dritten Geburtstag erfolgen.

5) Bei der Krankenkasse der Mutter muss nach der Geburt das Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt beantragt werden. Dazu nutzt ihr einfach die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Mutterschaftshilfe“. Bei dieser Gelegenheit solltet ihr die Krankenkasse auch über die Dauer der geplanten Elternzeit schriftlich und mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers informieren und die Krankenversicherung für das Baby abschließen. Dazu könnt ihr zum Beispiel telefonisch einen Antrag bei der Kasse eurer Wahl anfordern. Wenn es sich um eine andere Kasse als die der Mutter handelt, benötigt ihr erneut eine Geburtsurkunde und teilweise die Steuer-ID-Nummer des Kindes.

Wenn du detailliertere Informationen benötigst oder sich dir jetzt mehr Fragen stellen als vorher, dann kann ich dir das Buch „Babypedia“ von Anne Nina Simoens und Anja Pallasch sehr empfehlen. Sie informieren dich umfangreich zu den Themen Elterngeld und Elternzeit, allen Anträgen sowie Finanz- und Rechtsfragen und geben gleichzeitig Hinweise zu Beratungsstellen und weiterführenden Informationen. Dank ihrer Hilfe schlägst auch du dich ganz sicher durch den Behörden-Dschungel ohne auch nur einen Antrag zu versäumen. Für mich ist das Buch zu einem Ratgeber geworden, denn ich auf keinen Fall missen möchte! Bei Amazon erhältst du ihn für einen kleinen Preis – viel Freude damit.
 
 



Babypedia - Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen und Rechtsfragen


- Recht und Behörden: Alle Infos zu Mutterschutz, Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht etc.

- Gut finanziert und versichert: Alles Wichtige zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Versicherungen

- Nützliche Checklisten: Alle To-dos in der Übersicht

- Praktische Apps, weiterführende Literatur, hilfreiche Links


 

Was du nicht vergessen darfst: Die 5 wichtigsten bürokratischen Hürden für werdende Eltern


Mit der Geburt, dem Ereignis auf das man so viele Wochen hin gefiebert hat, prasseln jede Menge neue Aufgaben auf dich als Elternteil ein. Neben den vielen Sachen, rund um das neue Familienmitglied, auf die wir uns als Eltern im Geburtsvorbereitungskurs, in Büchern und in Gesprächen mit Freunden, vorbereitet haben, waren da noch eine Menge Dinge die weder mit Spaß verbunden noch sonderlich selbsterklärend waren: Behördengänge, Anträge und Anmeldungen, die es zu erledigen galt.

Diese Herausforderungen sollten dich nicht unvorbereitet treffen. Deswegen möchte ich dir die fünf wichtigsten Formalitäten, die nach der Geburt erledigt werden müssen, nennen und hilfreiche Tipps dazu geben. Ich hoffe das erspart dir einiges an Recherchezeit und bewahrt dich davor etwas wichtiges zu vergessen.

1) Der kleine Mensch ist gerade auf der Welt und schon solltest du ihn anmelden und die Geburtsurkunde beantragen. Das ganze muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt beim zuständigen Standesamt erfolgen. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich (Ort) das Kind geboren wurde, stellt nicht nur die Urkunde aus, sondern auch die benötigten Durchschriften für die Anträge auf Kinder- und Elterngeld sowie auf Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt. Hier wird langsam auch dem Unwissenden klar, was da noch auf ihn zukommt. Zur Anmeldung benötigst du die Geburtsbescheinigung der Klinik oder bei Hausgeburten die der Hebamme, die Geburtsurkunde der Mutter bzw. der Eltern und bei verheirateten Paaren die Heiratsurkunde (Achtung: Teilweise werden trotz Eheschließung die Geburtsurkunden der Eltern und Geschwister verlangt), die Personalausweise von Mutter und Vater. Bei unverheirateten Eltern muss der Vater außerdem zur Anmeldung eine Vollmacht der Mutter mitbringen und die Vaterschaftsanerkennung vorlegen. Andernfalls wird der Vater nicht in die Geburtsurkunde eingetragen. Zu Stressreduktion bietet es sich an, die Vaterschaftsanerkennung bereits in der Schwangerschaft zu erledigen. Oft übermitteln auch die Geburtskliniken die Daten direkt an das Standesamt. Zu diesem Zweck benötigen die Kliniken dann die Kopien der Unterlagen.

2) Auch wenn es noch bis zu vier Jahre nach der Geburt rückwirkend beantragt werden könnte, zögern die meisten Eltern nicht lange: das Kindergeld. Zur Beantragung des Kindergeldes das Antragsformular und die Geburtsbescheinigung oder –urkunde mit dem Verwendungszweck „Kindergeld“ und der Steuer-ID-Nummer des Kindes bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit abgeben.

3) Im Vergleich dazu eilt die Beantragung des Elterngeldes etwas: Innerhalb von drei Monaten muss bei der zuständigen Elterngeldstelle der Antrag gestellt werden, da rückwirkend nur maximal für die letzten drei Monate vor Beginn des Antragsmonats gezahlt wird. Eine Beantragung vor der Geburt ist nicht möglich, da auch hier die Geburtsurkunde benötigt wird.

·4) Auch der Arbeitgeber will informiert sein: Einerseits sollte möglichst zeitnah nach der Geburt mit einer Kopie der Geburtsurkunde eine schriftliche Benachrichtigung über den Geburtstermin erfolgen, damit der Arbeitgeber die Mutterschutzfrist nach der Geburt berechnen kann. Wichtig ist das zum Beispiel für die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum. Andererseits kann bei dieser Gelegenheit auch die Elternzeit schriftlich angemeldet werden. Die Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit für den Zeitraum bis zum dritten Geburtstag erfolgen.

5) Bei der Krankenkasse der Mutter muss nach der Geburt das Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt beantragt werden. Dazu nutzt ihr einfach die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Mutterschaftshilfe“. Bei dieser Gelegenheit solltet ihr die Krankenkasse auch über die Dauer der geplanten Elternzeit schriftlich und mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers informieren und die Krankenversicherung für das Baby abschließen. Dazu könnt ihr zum Beispiel telefonisch einen Antrag bei der Kasse eurer Wahl anfordern. Wenn es sich um eine andere Kasse als die der Mutter handelt, benötigt ihr erneut eine Geburtsurkunde und teilweise die Steuer-ID-Nummer des Kindes.

Wenn du detailliertere Informationen benötigst oder sich dir jetzt mehr Fragen stellen als vorher, dann kann ich dir das Buch „Babypedia“ von Anne Nina Simoens und Anja Pallasch sehr empfehlen. Sie informieren dich umfangreich zu den Themen Elterngeld und Elternzeit, allen Anträgen sowie Finanz- und Rechtsfragen und geben gleichzeitig Hinweise zu Beratungsstellen und weiterführenden Informationen. Dank ihrer Hilfe schlägst auch du dich ganz sicher durch den Behörden-Dschungel ohne auch nur einen Antrag zu versäumen. Für mich ist das Buch zu einem Ratgeber geworden, denn ich auf keinen Fall missen möchte! Bei Amazon erhältst du ihn für einen kleinen Preis – viel Freude damit.
 

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- Gut finanziert und versichert: Alles Wichtige zu Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Versicherungen

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- Praktische Apps, weiterführende Literatur, hilfreiche Links


 


Wir bedanken uns bei allen Zwergen-Experten

von Herzen für eure Unterstützung!




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